Hallo
In eine Stahlsystemhalle (Neubau)
- Standort Baden- Würtemberg
- Nutzfläche 187 m?
- Verwendung : Restaurationsbetrieb für historische Fahrzeugteile
mit einem Arbeitstand / Hebebühne
Arbeiten: Holz, Blech- und Elektroarbeiten
sollen ein Büro sowie die Sozialräume auf einer Empore (60 m? 30% der Hallenfläche, Höhe 3m, als Stahlständerwerk) ausgeführt werden.
Unterhalb der Empore befinden sich der Werkstattbereich und ein Kleinteillager.
Laut Fachplaner wird für die Unterbringung des Büros und der Sozialräume oberhalb der Werkstatt die Ausführung der Bühne und Trennwand auf der Bühne zur Werkstatt in F90 nötig.
Oder den Verzicht auf die Werkstatt- und Lagerfläche unterhalb der Bühne und Einzug einer Brandschutzwand (Gebäudetrennung Büro 1/3 und Werkstatt 2/3).
- Zählt eine mit Trennwänden versehene Empore noch als Empore oder wird diese dann als 2. Geschoss mit den dafür nötigen Brandschutz eingestuft?
- Auch dann wenn, mit Ausnahme von Toiletten und Umkleideraum die Trennwand den Sichtkontakt zur Werkstatt zulässt?
- Wie sieht es aus wenn die Empore einen direkten Fluchtweg über eine Außentreppe erhält?
Vielen Dank!
Gruß Dieter